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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen WundPal Wundmanagement & Palliativpflege e.U. und ihren Klient:innen. Sie schaffen Transparenz über Rechte und Pflichten und dienen einer vertrauensvollen, professionellen und verlässlichen Zusammenarbeit.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von WundPal Wundmanagement & Palliativpflege e.U. angebotenen pflegerischen Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen WundPal und den Klient:innen beziehungsweise deren gesetzlicher Vertretung oder einer bevollmächtigten Person.

Mit der Beauftragung und der Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als vereinbart.

2. Leistungsumfang

WundPal bietet pflegerische Dienstleistungen in den Bereichen Wundmanagement, Palliativpflege sowie Pflegeberatung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit den Klient:innen sowie nach den pflegerischen Erfordernissen des jeweiligen Betreuungsfalles.

Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:

  • professionelles Wundmanagement
  • palliative Pflege und Begleitung
  • Pflegeberatung und Angehörigenberatung
  • Beurteilung und Dokumentation des Gesundheitszustandes
  • Koordination mit Ärzt:innen sowie anderen Gesundheitsberufen
  • Unterstützung bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung
  • professionelle Wunddokumentation und Verlaufskontrollen

Die angebotenen pflegerischen Dienstleistungen werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den berufsrechtlichen Vorgaben sowie nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse erbracht.

Art, Umfang und Häufigkeit der Betreuung richten sich nach dem individuellen Bedarf der Klient:innen, den pflegefachlichen Erfordernissen sowie den gemeinsam vereinbarten Leistungen.

3. Vertragsabschluss

Die Zusammenarbeit zwischen WundPal und den Klient:innen beginnt mit der Beauftragung der vereinbarten Leistungen. Die Leistungsvereinbarung kann schriftlich oder in einer anderen rechtlich zulässigen Form abgeschlossen werden.

Ist eine Klientin oder ein Klient nicht in der Lage, den Vertrag selbst wirksam abzuschließen, erfolgt der Vertragsabschluss durch die gesetzliche Vertretung oder eine hierzu bevollmächtigte Person. WundPal ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen.

Auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Vertretung ist es WundPal ein besonderes Anliegen, die betroffene Person – soweit möglich – in Entscheidungen einzubeziehen und ihre Wünsche sowie Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Eine Verpflichtung von WundPal, eine Leistungsvereinbarung einzugehen, besteht nicht. WundPal behält sich vor, eine Betreuung abzulehnen, wenn rechtliche, fachliche oder organisatorische Gründe einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung entgegenstehen.

4. Termine und Hausbesuche

Hausbesuche erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Die vereinbarten Termine dienen einer verlässlichen Planung sowie einer kontinuierlichen Betreuung der Klient:innen.

Termine können auch durch gesetzliche Vertreter:innen, bevollmächtigte Personen, Angehörige oder andere von den Klient:innen hierzu befugte Personen vereinbart oder abgesagt werden. Für Terminvereinbarungen und Terminabsagen durch diese Personen gelten dieselben Bestimmungen dieser AGB.

Sollten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, wird um eine möglichst frühzeitige Absage gebeten.

Eine kostenfreie Terminabsage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Erfolgt eine Terminabsage kurzfristiger oder kann ein vereinbarter Termin ohne vorherige Verständigung nicht wahrgenommen werden, erfolgt beim ersten Vorfall ein persönlicher Hinweis. WundPal ist eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit besonders wichtig.

Sollte es erneut zu einer kurzfristigen Absage oder einem unentschuldigten Nichterscheinen kommen, ist WundPal berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu verrechnen.

Bei weiteren kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann das vollständige vereinbarte Honorar (100 %) als Ausfallhonorar verrechnet werden. In solchen Fällen behält sich WundPal außerdem vor, die Zusammenarbeit nach entsprechender Bekanntgabe zu beenden.

Selbstverständlich werden unvorhersehbare Notfälle sowie andere nachvollziehbare außergewöhnliche Umstände berücksichtigt. WundPal legt großen Wert auf eine faire und verständnisvolle Lösung im Einzelfall.

5. Mitwirkungspflichten der Klient:innen

Eine erfolgreiche Betreuung setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen WundPal und den Klient:innen voraus.

Die Klient:innen verpflichten sich, alle für die Betreuung wesentlichen Informationen vollständig und nach bestem Wissen bekannt zu geben. Änderungen des Gesundheitszustandes sowie sonstige Umstände, die für die pflegerische Betreuung von Bedeutung sein können, sind WundPal zeitnah mitzuteilen.

Empfehlungen, Maßnahmen und gemeinsam vereinbarte Behandlungsschritte sollten nach Möglichkeit eingehalten werden. Nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kann eine bestmögliche Versorgung erreicht werden.

Können empfohlene Maßnahmen nicht umgesetzt oder notwendige Informationen nicht bekannt gegeben werden, kann dies den Behandlungserfolg beeinträchtigen.

6. Behandlungsziele

WundPal erbringt sämtliche Leistungen mit größter Sorgfalt, nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse.

Ziel der Betreuung ist es, gemeinsam mit den Klient:innen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die Linderung von Beschwerden oder eine Erhaltung beziehungsweise Verbesserung der Lebensqualität zu schaffen.

Der konkrete Behandlungsauftrag richtet sich nach der individuellen Situation der Klient:innen. Während im Wundmanagement häufig die Förderung der Wundheilung im Vordergrund steht, können in der Palliativpflege die Symptomlinderung, die Geruchskontrolle, die Schmerzreduktion oder der Erhalt der Lebensqualität die vorrangigen Behandlungsziele sein.

Der Behandlungserfolg hängt von zahlreichen medizinischen, pflegerischen und persönlichen Faktoren ab und kann daher nicht garantiert werden.

WundPal schuldet eine fachgerechte pflegerische Leistung, jedoch keinen bestimmten Behandlungserfolg oder eine vollständige Heilung.

7. Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen

Eine bestmögliche Betreuung setzt häufig eine enge Zusammenarbeit mit anderen an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufen voraus.

WundPal arbeitet – soweit dies für die Betreuung erforderlich ist und die Zustimmung der Klient:innen oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt – mit behandelnden Ärzt:innen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Therapeut:innen sowie weiteren Gesundheits- und Sozialberufen zusammen.

Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine koordinierte, sichere und bedarfsgerechte Versorgung zum Wohle der Klient:innen.

8. Dokumentation

WundPal führt im gesetzlich erforderlichen Umfang eine fachgerechte pflegerische Dokumentation über die erbrachten Leistungen.

Diese kann insbesondere Beobachtungen, pflegerische Maßnahmen, Beratungen, Wunddokumentationen einschließlich Wundfotografien, Verlaufskontrollen sowie weitere für die Betreuung relevante Informationen umfassen.

Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung, der Nachvollziehbarkeit der Betreuung, der Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten sowie einer sicheren Zusammenarbeit mit anderen an der Versorgung beteiligten Gesundheitsberufen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von WundPal.

9. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die jeweils aktuellen Honorare und Preise von WundPal gelten für die erbrachten Leistungen. WundPal ist berechtigt, die Honorare und Preise für zukünftige Leistungen anzupassen. Preisänderungen werden den Klient:innen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt und gelten ab dem mitgeteilten Zeitpunkt auch für bestehende Leistungsvereinbarungen.

Die jeweils vereinbarten Honorare und Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Endpreise. Auf pflegerische Leistungen wird aufgrund der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine Umsatzsteuer erhoben. Für Waren und sonstige Leistungen gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Umsatzsteuer.

Das Honorar ist grundsätzlich unmittelbar nach der Leistungserbringung zu bezahlen. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, kann die Bezahlung per Überweisung oder auf Rechnung erfolgen.

WundPal unterstützt Klient:innen auf Wunsch gerne bei der Vorbereitung der Unterlagen für eine mögliche Einreichung bei Kranken- oder Sozialversicherungsträgern.

Die Entscheidung über Art und Höhe einer Kostenübernahme oder Kostenerstattung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherungsträger. Ein Anspruch auf Kostenersatz kann daher nicht garantiert werden.

Gerät eine Rechnung trotz Fälligkeit in Zahlungsverzug, ist WundPal berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

10. Haftung

WundPal erbringt sämtliche Leistungen mit größter Sorgfalt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den berufsrechtlichen Vorgaben sowie dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse.

Die Haftung von WundPal richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

WundPal übernimmt keine Haftung für Nachteile oder Schäden, die insbesondere durch unvollständige oder unrichtige Angaben, fehlende oder unzureichende Mitwirkung, die Nichtbefolgung pflegerischer oder ärztlicher Empfehlungen oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von WundPal liegen.

Eine Garantie für einen bestimmten Behandlungserfolg oder eine vollständige Heilung wird nicht übernommen.

WundPal verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erreichbarkeit

WundPal bemüht sich um eine verlässliche Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten.

Eine durchgehende oder sofortige Erreichbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.

In medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Notruf 144 oder die jeweils zuständige Notfallversorgung zu kontaktieren.

Teil B – Schlussbestimmungen

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Version 1.0 (2026)
Stand: 31. Juli 2026